EN 420 – Allgemeine Anforderungen für Schutzhandschuhe
Die EN 420 legt für alle Schutzhandschuhe die anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu den Gestaltungsgrundsätzen, zur Handschuhkonfektionierung, zum Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Resistenz, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und zu liefernden Informationen fest.
EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken sind mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet, gefolgt von vier Zahlen (Leistungsstufen, welche die Prüfergebnisse gegen mechanische Risiken repräsentieren).
EN 347 – Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
Ein Handschuh wird als resistent gegen Chemikalien angesehen, wenn ein Schutzindex von mindestens der Klasse 2 bei drei Prüfchemikalien aus der vorgeschriebenen Liste von zwölf Chemikalien erreicht wird.
Der geprüfte Handschuh hat in diesem Beispiel einen Schutzindex von mindestens Klasse 2 erreicht.
Tabelle Schutzindex
Durchbruchzeit | Schutzindex |
> 10 min | Klasse 1 |
> 30 min | Klasse 2 |
> 60 min | Klasse 3 |
> 120 min | Klasse 4 |
> 240 min | Klasse 5 |
> 480 min | Klasse 6 |
Liste der Prüfchemikalien
Kennbuchstabe | Prüfchemikalie |
A | Methanol |
B | Aceton |
C | Acetonitril |
D | Dichloromethan |
E | Kohlenstoffdisulfit |
F | Tuluol |
G | Diethyamin |
I | Tetrahydrofuran |
J | n-Heptan |
K | Natriumhydroxid 40% |
L | Schwefelsäure 96% |
Ein Handschuh wird als beständig gegen Mikroorganismen angesehen, wenn er mindestens der Leistungsstufe 2 der Tabelle entspricht. Die Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AGL) ist die maximale Anzahl fehlerhafter (undichter) Handschuhe eines Loses oder einer Charge in Prozent.
Tabelle Schutzindex
Leistungsstufe | AQL |
Niveau 3 | > 0,65% |
Niveau 2 | > 1,50% |
Niveau 1 | > 4,00% |
EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) müssen mindestens die Leistungsstufe 1 für Abrieb- und Reißfestigkeit nach EN 388 erreichen. Die Art und der Grad des Schutzes gegen thermische Risiken wird mit Zahlen von 1—6 angegeben. Ein X bedeutet, dass dieses Kriterium nicht geprüft wurde.
EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen.
Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen.
Beispiel: EN 12477-A oder EN 12477-B.
Anforderung | Test nach CE-Norm | Mindestleis-tungsstufen | |
A | B | ||
Abriebfestigkeit | EN 388 | 2 | 1 |
Fallschnittbeständigkeit | EN 388 | 1 | 1 |
Weiterreißbeständigkeit | EN 388 | 2 | 1 |
Einstichbeständigkeit | EN 388 | 2 | 1 |
Brennverhalten | EN 407 | 3 | 2 |
Kontaktwärmebeständigkeit | EN 407 | 1 | 1 |
Konvektionswärmebeständigkeit | EN 407 | 2 | 0 |
Beständigkeit gegen kleine Spritzer geschmolzenen Metalls | EN 407 | 3 | 2 |
Fingerfertigkeit | EN 420 | 1 | 4 |
EN 511 – Schutzhandschuhe gegen Kälte
Schutzhandschuhe die vor konvektiver Kälte (thermische Isolation) und/oder vor Kontaktkälte (thermischer Widerstand) schützen. Grad und Umfang des Schutzes werden mit drei Leistungsstufen gekennzeichnet. Dabei reichen die möglichen Leistungsstufen bei konvektiver Kälte und Kontaktkälte von 1-4. Die Wasserdichtheit wird durch zwei Leistungsstufen gekennzeichnet. 0 = durchlässig nach 30 min, 1 = durchlässig nach mehr als 30 min.