Angewandte Normen

EN 420 – Allgemeine Anforderungen für Schutzhandschuhe

Die EN 420 legt für alle Schutzhandschuhe die anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu den Gestaltungsgrundsätzen, zur Handschuhkonfektionierung, zum Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurch­dringung, Resistenz, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und zu liefernden Informationen fest.

EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken sind mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet, gefolgt von vier Zahlen (Leistungsstufen, welche die Prüfergebnisse gegen mechanische Risiken repräsentieren). 

EN 347 – Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen

Ein Handschuh wird als resistent gegen Chemikalien angesehen, wenn ein Schutzindex von mindestens der Klasse 2 bei drei Prüfchemikalien aus der vorgeschriebenen Liste von zwölf Chemikalien erreicht wird.


Der geprüfte Handschuh hat in diesem Beispiel einen Schutzindex von mindestens Klasse 2 erreicht. 

Tabelle Schutzindex

DurchbruchzeitSchutzindex
> 10 minKlasse 1
> 30 minKlasse 2
> 60 minKlasse 3
> 120 minKlasse 4
> 240 minKlasse 5
> 480 minKlasse 6


Liste der Prüfchemikalien

KennbuchstabePrüfchemikalie
AMethanol
BAceton
CAcetonitril
DDichloromethan
EKohlenstoffdisulfit
FTuluol
GDiethyamin
ITetrahydrofuran
Jn-Heptan
KNatriumhydroxid 40%
LSchwefelsäure 96%

 

Ein Handschuh wird als beständig gegen Mikroorganismen angesehen, wenn er mindestens der Leistungsstufe 2 der Tabelle entspricht. Die Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AGL) ist die maximale Anzahl fehlerhafter (undichter) Handschuhe eines Loses oder einer Charge in Prozent.

Tabelle Schutzindex

LeistungsstufeAQL
Niveau 3> 0,65%
Niveau 2> 1,50%
Niveau 1> 4,00%

EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken

Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) müssen mindestens die Leistungsstufe 1 für Abrieb- und Reißfestigkeit nach EN 388 erreichen. Die Art und der Grad des Schutzes gegen thermische Risiken wird mit Zahlen von 1—6 angegeben. Ein X bedeutet, dass dieses Kriterium nicht geprüft wurde.

EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer

Schutzhandschuhe für Schweißer werden in Ausführung A und B unterteilt. Die beiden Ausführungen müssen in folgenden Kriterien geprüft werden und je nach Ausführung die jeweiligen Mindest-Leistungsstufen erreichen. 

Bei bestandener Prüfung sind die Handschuhe mit der Nummer der Norm und dem Buchstaben der Ausführung zu kennzeichnen. 
Beispiel: EN 12477-A oder EN 12477-B.

AnforderungTest nach CE-NormMindestleis-tungsstufen
AB
AbriebfestigkeitEN 38821
FallschnittbeständigkeitEN 38811
WeiterreißbeständigkeitEN 38821
EinstichbeständigkeitEN 38821
BrennverhaltenEN 40732
KontaktwärmebeständigkeitEN 40711
KonvektionswärmebeständigkeitEN 40720
Beständigkeit gegen kleine 
Spritzer geschmolzenen Metalls
EN 40732
FingerfertigkeitEN 42014

 

EN 511 – Schutzhandschuhe gegen Kälte

Schutzhandschuhe die vor konvektiver Kälte (thermische Isolation) und/oder vor Kontaktkälte (thermischer Widerstand) schützen. Grad und Umfang des Schutzes werden mit drei Leistungsstufen gekennzeichnet. Dabei reichen die möglichen Leistungsstufen bei konvektiver Kälte und Kontaktkälte von 1-4. Die Wasserdichtheit wird durch zwei Leistungsstufen gekennzeichnet. 0 = durchlässig nach 30 min, 1 = durchlässig nach mehr als 30 min.